Anfragen und Anträge

Fahrradstraße Charlottenstraße – Probeweise Durchfahrtsbeschränkung

Link zum Originalantrag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,

zu oben genanntem Thema und dem Agendapunkt stellt unsere Fraktion folgenden, vermittelnden Antrag:

  1. Die Verwaltung führt das Verbot für Kraftfahrzeuge wie folgt aus:
    1. Verbot für Kraftfahrzeuge mit den Zusatzschildern
    2. Mo-Fr
      7-9
      12-13
      16-18 Uhr
      Die Verbotszeiten sollen mit einem visuellen orangenen Blinklicht
      unübersehbar gemacht werden.
    3. Fahrrad frei
    4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt diese Maßnahme durch
      intensive und originelle Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
  2. Ausnahmegenehmigungen können beantragen
    1. Anwohner der Oststadt mit einer zusätzlichen Wegstrecke von >600m (Hin
      und Rück) und einer beruflichen, sozialen oder pflegenden Begründung.
    2. Eltern des Kinderhauses Planie/Charlottenstraße
  3. Das Ordnungsamt führt regelmäßig unregelmäßig Kontrollen durch
    unter Zuhilfenahme der mobilen Geschwindigkeits-/Verkehrsüberwachung.
  4. Die Verwaltung führt auf der gesamten Fahrradstraße Charlottenstraße
    ein „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ ein.

Begründung: „Es kann nur Miteinander gehen“

Der Umbau der Charlottenstraße als Fahrradstraße ist am 28.03.2017 vom Gemeinderat mit 35 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme beschlossen worden. Im Antrag heißt es: „2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Charlottenstraße zur Fahrradstraße umzusetzen und durch Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.“

Heute benutzt der offensichtliche Durchgangsverkehr die Charlottenstraße als Abkürzung, vor allem zu den Hauptverkehrszeiten. Dabei kommt es insbesondere zu Schulbeginn und Schulende gehäuft zu gefährlichen Begegnungen mit Radfahrern und radelnden Schülern. Eine Reduzierung des KFZ-Durchfahrtverkehrs ist notwendig zu Steigerung der Sicherheit und Attraktivität der mehrheitlich beschlossenen Fahrradstraße.
Natürlich sind uns auch die Wege der Bewohner wichtig und finden Berücksichtigung. Lange unvermeidbare Umwege und Mehrverkehr können mit den Ausnahmegenehmigungen gelöst werden.

Durch die zeitliche Einschränkung des Durchfahrtsverbotes kann auch die Kundschaft ohne Einschränkung zu den Gewerbetreibenden kommen.
Diese Maßnahme verbindet all diese validen Perspektiven und Argumente und sorgt mit einem zeitlich befristeten Durchfahrtsverbot für eine gezielte Reduzierung des KFZ-Verkehrs.

Bewohner der Oststadt mit einer beruflichen, sozialen oder pflegenden Begründung können Ausnahmegenehmigungen beantragen und sind somit von einem Durchfahrtsverbot nicht betroffen.
Nach einem Jahr sollte ein Zwischenbericht mit den wesentlichen Informationen erfolgen.
„Es kann nur Miteinander gehen“

Mit freundlichen Grüßen
Für die WiR-Fraktion
Prof. Dr. Jürgen Straub
(Fraktionsvorsitzender)