Angemessene Kita-Gebühren für ein familienfreundliches Reutlingen
Angemessene Kita-Gebühren für ein familienfreundliches Reutlingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,
Situation:
Die SZ schreibt am 24. Februar 2024
„Kita-Gebühren im Südwesten: Zwischen null und mehr als 600 Euro im Monat: Eltern in Baden-Württemberg müssen je nach Wohnort unterschiedlich viel Geld für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen.“
Weiter führt die SZ aus:
„In der Landeshauptstadt müssen Eltern … je nach Einkommen bis zu 149 Euro im Monat berappen, in Ulm werden in der höchsten Einkommensstufe bis zu 360 Euro fällig. Spitzenreiter ist Reutlingen mit bis zu 614 Euro pro Monat. Für die Berechnungen wurde eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zugrunde gelegt.“ (mit einem jährlichen Nettoeinkommen von mehr als 70.000 EUR)
Am 17. Mai 2024 schreibt die SWP: (In dieser Sitzung hat der Gemeinderat die Gebühren 2025 beschlossen mit Reduzierungen im geringen Bereich.)
„Dieser Vergleich ist heftig: Für die Ganztagsbetreuung eines Kindes zahlt eine Familie mit einem Einkommen über 70 000 Euro im Jahr in Tübingen monatlich 439 Euro, in Stuttgart 219 Euro – in Reutlingen sind es 614 Euro. „Das sind Welten“, sagt Joachim Haas. Der Leiter des städtischen Sozialamts und die Verwaltung haben diese gewaltige Belastung für Familien mit mittlerem Einkommen erkannt. „Da herrscht dringend Handlungsbedarf“, betonte Haas selbst am Donnerstagabend im Gemeinderat.“
Daraus folgend stellt die WiR-Fraktion folgenden Antrag:
Die Verwaltung arbeitet eine Gebührenordnung nach folgenden Grundsätzen aus:
a) Alle Kinder sind gleich und die Gebühren werden gemäß der Betreuungsstunden berechnet.
b) Die maximale Gebühr (40h Betreuung pro Woche = 160h pro Monat) soll das Kindergeld nicht überschreiten.Die Verwaltung legt dar, welche Auswirkungen die Gebührenordnung aus 1) gegenüber der jetzigen Gebührenordnung auf den kommenden Haushalt haben würde.
Die Verwaltung legt eine weitere Variante mit Auswirkungen auf den kommenden Haushalt vor mit:
a) Alle Kinder sind gleich und die Gebühren werden gemäß der Betreuungsstunden berechnet.
b) Die maximale Gebühr (30h Betreuung pro Woche = 120h pro Monat) soll das Kindergeld nicht überschreiten.
Die Verwaltung zeigt auf, welche in der Praxis bestehenden Härtefälle durch solch eine einfache Gebührenregelung nicht von der Sozialpraxis der Bundesregierung finanziell gedeckt würden.
Begründung:
Die Kritik der betroffenen Eltern ist groß, doch wesentliches hat sich seit der Einführung der neuen Kindergartengebührenordnung nicht getan. Die Kindergartengebühren sind weiterhin unter den höchsten. Die Berechnungsmechanismen bleiben die gleichen. Die Spreizung der Stundensätze abgeleitet vom Nettoeinkommen ist weiterhin viel zu groß. Vor allem trifft es schon Durchschnittsverdiener, denn der höchste Beitragssatz greift schon ab 70000 Netto, dem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 2 Personen in Baden-Württemberg.
Die WiR-Fraktion möchte eine einfache und transparente und damit eine faire und für alle geltende Gebührenordnung. Die heutige Gebührenordnung ist nicht nur im Vergleich zu anderen Städten viel zu hoch, sie ist auch intransparent und „bestraft“ die ehrlichen, weil heute Änderungen der Einkommensverhältnisse nicht überprüfbar sind und sich dadurch auch nicht in den komplexen Gebühren wieder finden.
WiR stehen für ein familienfreundliches Reutlingen und es ist höchste Zeit zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jürgen Straub Marco Wolz Vincent Fischer