Ausführlicher Antrag: Wir beantragen die Finanzierung einer 50%-Stelle für Schulsozialarbeit am IKG. Begründung: Die Schulsozialarbeit hat eine Drittelfinanzierung: Stadt, Landkreis, Land. Der Landkreis hat die Mittel für die in der neuen Richtlinie benannten Stellen für die Schulsozialarbeit im Haushalt eingestellt. Die Aufstockung auf 140 % ab 1.1.2024 (über eine Poolstelle) über den Landkreis kann umgesetzt werden, wenn die Kofinanzierung durch die Kommune und das Land gegeben sind. Eine 50 %-Stelle für die Schulsozialarbeit sind AN-brutto etwa 35.000 Euro (je nach Einstufung). Das heißt, es handelt sich bei einem Drittel um gut 10.000,- Euro.