Kostenerstattung für die Arbeit mit Opfern häuslicher Gewalt
Sehr geehrter Herr Landrat,
HH-Antrag:
Als Einzelmitglied des Kreistages beantrage ich, dass die Stadt Reutlingen künftig zur Weiterleitung an den Diakonieverband eine Kostenerstattung für die Arbeit mit Opfern häuslicher Gewalt in Höhe von 61.800 € erhält.
Begründung:
Seit 2001 bezuschusst das Sozialamt der Stadt Reutlingen den Beratungsteil des Platzverweisverfahrens im Stadtgebiet (durchgeführt durch den Diakonieverband Reutlingen) mit einem Zuschuss als Freiwilligkeitsleistung. Mit diesem Zuschuss wird dem Diakonieverband ein Stellendeputat für eine Koordinierungsstelle zum Wohnungsverweis finanziert. Das Platzverweisverfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt – neben u.a. dem Frauenhaus, der ambulanten Frauenberatungsstelle, der Unterstützung der Pfunzkerle (Täterarbeit) und dem Runden Tisch häusliche Gewalt unter Vorsitz des Finanz- und Wirtschaftsdezernenten der Stadt Reutlingen.
Die Bekämpfung häuslicher Gewalt bzw. die Unterstützung der Opfer gelingt nur im Zusammenspiel vieler Beteiligter – von Polizei bis ambulante Beratung. Deshalb übt die Stadt die zentrale Steuerungsfunktion aus. Der Zuschuss der Stadt Reutlingen für die Beratungsarbeit des Diakonieverbandes im Rahmen des Platzverweises beträgt im Jahr 2022 61.800 €, dieselbe Summe ist in gleicher Höhe für 2023 eingestellt.
Da das Landratsamt die Beratungsarbeit für den Landkreis (ohne das Stadtgebiet) komplett finanziert (im Rahmen einer Personalstelle im Landratsamt), beantrage ich, dass das Landratsamt der Stadt eine Kostenerstattung leistet. Diese sollte sich in der Höhe des bei der Stadt Reutlingen vorgesehenen Zuschusses an den
Diakonieverband (im Moment 61.800 €) orientieren, vgl. dazu auch KT –Drucksache Nr. X-0370/2.
Mit freundlichen Grüssen
Prof. Dr. Jürgen Straub