Villa Menzel, Bauvorhaben auf dem Grundstück Flurstück Nr. 3070/3 (Gerokstraße) in Reutlingen, Ihre Anfrage aus der Sitzung des BVUA am 18.01.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck, sehr geehrte Frau Baubürgermeisterin Weisskopf, sehr geehrter Herr Ruopp,
„Es wird empfohlen, den vorhandenen Baumbestand so weit wie möglich zu erhalten“.
So steht es im neuen Kriterienkatalog für das Bauen am Bloosbuckel und wurde vom Gemeindeart so verabschiedet.
Da fühle ich mich als langjähriger Stadtrat hinters Licht geführt.
Wie veräppelt muss man sich vorkommen, wenn ich gestern Abend Ihre nichtssagende Antwort lese und heute wird die Bevölkerung im GEA en Detail informiert.
Bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 10. November 2021 hatte ich zum ersten Mal bezüglich des Bauvorhabens Flurstück Nr. 3070/3 (Villa Menzel) nachgefragt, doch doch die Verwaltung gab sich ahnungslos.
Die jetzt geschaffene Realität dies zeigt ein weiteres Mal das völliges Versagen der Stadtverwaltung!
Prof. Grüninger hat es doch bei der Vorstellung der neuen Flechtenkarte im Januar nochmals und in aller Deutlichkeit gesagt, aber es wurde wohl immer noch nicht verstanden.
Wie weit wollen wir die „Nachverdichtung“ mit all seinen hundsmiserablen Auswirkungen auf das Stadtklima und die Lebensqualität der Bürger noch zulassen nur um irgendwelchen Investoren entgegen zu kommen.
Und falls es die Verwaltung angeblich immer noch nicht weiss, es sollen dort zwei 5-Familienhäuser gebaut werden!
Und zu Ihrer Information, sollten die Kosten für die Realisierung und Umsetzung einer Baumschutzsatzung (die auch ihren Namen verdient) nicht im Haushalt erscheinen, ist mit einer Ablehnung des Haushaltes zu rechnen!
Mit freundlichen Grüssen
Prof. Dr. Jürgen Straub
—–Original-Nachricht—–
Betreff: Villa Menzel, Bauvorhaben auf dem Grundstück Flurstück Nr. 3070/3 (Gerokstraße) in Reutlingen, Ihre Anfrage aus der Sitzung des BVUA am 18.01.2022
Datum: 2022-02-03T18:49:24+0100
Von: „markus.ruopp@reutlingen.de“ <markus.ruopp@reutlingen.de>
An: „straubumwelttech@t-online.de“ <straubumwelttech@t-online.de>
Sehr geehrter Herr Prof. Straub,
Frau Bürgermeisterin Weiskopf hat mich gebeten, Ihnen auf Ihre Anfrage aus der Sitzung des BVUA am 18.01.2022 zum oben genannten Grundstück per E-Mail zu antworten.
Das beigefügte Luftbild zeigt die nach Fällung diverser Bäume nicht mehr aktuelle örtliche Situation des Grundstücks Flurstück Nr. 3070/3 in der Gerokstraße:

Im Grundbuch ist ersichtlich, dass es seit Anfang Januar 2022 eine Erwerbsvormerkung für eine Reutlinger Bauträgerfirma gibt. Wir rechnen also damit, dass demnächst ein Bauantrag oder zumindest eine Anfrage bei der Verwaltung eingehen wird. Aktuell liegt der Verwaltung weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage oder eine aktuelle Planung zur Neubebauung vor.
Vor Ort haben wir festgestellt, dass zahlreiche, teils große Bäume gefällt wurden. Das Grundstück ist aktuell eingefriedet durch Zäune und Hecken. Entsprechende Fotos vom aktuellen Zustand des Grundstücks finden Sie im Anhang. Die Rohdung war der Verwaltung nicht bekannt, wäre unabhängig davon allerdings auch nicht zu verhindern gewesen, da sie außerhalb der Vegetationsperiode erfolgte.
Für das Grundstück gilt als bauplanungsrechtliche Grundlage für eine Neubebauung die Ortsbausatzung (Baustaffel 4) sowie die vom Gemeinderat beschlossenen Zulassungskriterien für die Genehmigung von Bauvorhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Ruopp