Antrag zum Haushalt 2024/2025: Investoren am Strassenunterhalt beteiligen
Ausführlicher Antrag:
Wir beantragen Investoren und Bauträger am Strassenunterhalt zu beteiligen. Die durch die Realisierung der Bauprojekte verursachten Strassenschäden (Spurrillen etc.) müssen anteilig von den Verursachern mitgetragen bzw. bezahlt werden. Dies kann zum Beispiel durch eine Massen- und wegstreckenabhängige Abgabe geschehen.
Siehe WiR-Antrag 21/005/005 vom 24.01.2021
Begründung:
In Baden-Württemberg trägt bei Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohnern, so auch in Reutlingen die Stadt die Strassenbaulast aller Strassen.
Die Bundesanstalt für Strassenwesen (BAST) hat die durch Schwerverkehr verursachten Schäden dargestellt (siehe Antrag 21/005/005)
Daraus lässt sich klar ableiten, dass ein Grossteil der Schäden in den Strassen durch den Schwerlastverkehr hervorgerufen wird und PKWs nur einen sehr geringen Teil dazu beitragen.
Es darf nicht weiter sein, dass die Kommune z.B. Investoren eine intakte Strasseninfrastruktur zur Verfügung stellt, die diese dann im Rahmen der Realisierung ihrer Projekte weit über Gebühr belasten.
Oftmals wurden die zur Realisierung der Projekte benutzten Strassen überhaupt nicht für derartige Lasten ausgebaut und müssen nach Fertigstellung der Bauprojekte von Grund auf saniert werden. Dies geschieht bislang mit kommunalen Steuermitteln unserer Bürger.