Anfragen und Anträge

Online Bürgerbefragung

Link zur Originalanfrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,

zu oben genanntem Thema stellt unsere Fraktion folgende Anfrage:

„Online Bürgerbefragung auf der Webseite der Stadtverwaltung“

Situation:

Der Antrag der WiR-Fraktion 20/005/063 zur „Bürgerbeteiligung per App in RT“ wurde in der VKSA Sitzung am 20.01.2022 von Seiten der Stadtverwaltung als teuer und nur mit Zusatzpersonal umsetzbar bewertet.

Gleichzeitig zeigte sich die Verwaltung aufgeschlossen gegenüber einer breiteren Bürgerbeteiligung und schlug ihrerseits vor, hierfür die schon vorhandene Webseite der Stadtverwaltung für Bürgerbefragungen mit „Bordmitteln“ einsetzen zu können.

In der Diskussion wurden von verschieden Seiten des Gemeinderates Voraussetzungen genannt für eine erfolgreiche und vertrauenswürdige Online-Bürgerbefragung. Gleichzeitig blieben Fragen zur praktischen Umsetzung offen.

Die WiR-Fraktion fragt an zur praktischen Umsetzung und der Erfüllung der Voraussetzungen einer Onlinebefragung auf der Webseite der Stadt Reutlingen:

  1. Einladung zur Bürgerbefragung: Wie würde die Stadtverwaltung die Reutlinger Bürger einladen?
  2. Authentifizierung: Wie würde die Stadtverwaltung sicherstellen, dass lediglich Bürger Reutlingens teilnehmen können?
  3. Einmalige Teilnahme: Wie würde die Stadtverwaltung sicherstellen, dass jeder Bürger nur einmal teilnehmen kann?
  4. Anonymität: Wie stellt die Stadtverwaltung die Anonymität der Antworten sicher?

Begründung:

In Reutlingen stehen weitsichtige Entscheidungen an. Stadtentwicklung 2040, Verkehrsentwicklung, Ausbau ÖPNV, Schulentwicklung, Wohnraumentwicklung. Alles Dinge, die nur zusammen mit den Bürgern belebt werden.

WiR wünschen uns hierbei viel mehr Bürgerbeteiligung.


Zur Anfrage:

Sämtliche der obigen Voraussetzungen wären bei einer „Bürgerbefragung per App“ mit dem Service des Anbieters abgedeckt.

WiR sind natürlich höchst gespannt, wie die Stadtverwaltung die praktische Umsetzung und die Erfüllung der Voraussetzungen angeht.

Zum Beispiel könnte die Einladung durch eine Email erfolgen. Praktischer Weise wäre bei den Bürgermeldedaten eine Emailadresse hinterlegt.

Jedoch stehen die Punkte „Authentifizierung“ und „einmalige Teilnahme“ dem Punkte „Anonymität“ gegenüber. Authentifizierung und einmalige Teilnahme könnte man durch einen uniquen Einladungslink oder durch eine unique TAN in der Email sicherstellen. Beides wäre aber rückverfolgbar und damit nicht mehr anonym.

Die Anonymität ließe sich durch eine Trennung erzielen, z.B. versendet die Stadtverwaltung die Einladungen per Email und das Hosting der Onlinebefragung wird durch eine weitere Institution abgedeckt. Hierbei würde die Stadtverwaltung die gültigen TANs anonym übergeben und bekäme die Ergebnisse der Onlinebefragung zurück. Hierbei bedarf es wiederum eines Serviceanbieters.

Unsere Ausführungen sind natürlich nur Anregungen.

WiR sind gespannt auf die Kreativität der Stadtverwaltung bei der Umsetzung.

Im Namen der WiR-Fraktion

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jürgen Straub
(Fraktionsvorsitzender)