Anfragen und Anträge

Investoren am Strassenunterhalt beteiligen

Link zum Originalantrag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,

zu oben genanntem Thema stellt unsere Fraktion folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird geben zu prüfen, inwieweit zum Beispiel Investoren und Bauträger an der durch die Realisierung ihrer Projekte im Stadtgebiet auf Grund der durch eine ausserordentliche Belastung verursachten Strassenschäden an den Kosten beteiligt werden können.
    Dies könnte zum Beispiel durch eine Massen- und wegstreckenabhängige Abgabe geschehen.

Begründung:

Die Verpflichtungen, eine Strasse dem Verkehrsbedürfnis entsprechend auszubauen und zu unterhalten obliegen dem Träger der Strassenbaulast. Bei einer innerörtlichen Strasse (Gemeindestrasse) ist Strassenbaulastträger die betreffende Gemeinde.
In Baden Württemberg trägt bei Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohnern, so auch in Reutlingen die Stadt die Strassenbaulast auch, obwohl Bundesstrasse, ihrer Ortsdurchfahrt.

Das Verhältnis der durch LKW und PKW verursachten Strassenschäden ist im Abschlussbericht der Bundesanstalt für Strassenwesen (BAST) zum Thema “ Auswirkungen von neuen Fahrzeugkonzepten auf die Infrastruktur des  Bundesfernstrassesnetzes “ (Kapitel 2.3 „Schädigung des Strassenoberbaus….“) ausgeführt.

Was für Bundesfernstrassen Gültigkeit hat, gilt natürlich auch für alle anderen Strassen.

Viel mehr noch ist auf innerörtlichen Strassen durch die vielen Anfahr- und Bremsvorgänge mit einer noch weiter erhöhten Schädigung des Strassenbaukörpers rechnen.

Nachstehende Rechenbeispiele zeigen das Verhältnis der verursachten Schäden zwischen LKW und PKW:

Am eindrucksvollsten ist wohl der Vergleich zwischen einem VW Golf VII (ca. 1,3 Tonnen) und einem 40-Tonner LKW. 112.041 Golf verursachen genauso viel Straßenschäden, wie ein einziger LKW mit 40 Tonnen zul. Gesamtgewicht, wenn er voll beladen ist.

Das bedeutet, dass der PKW erst nach 112.041 Überfahrten so viel Schaden anrichtet wie der 40-Tonner LKW beim einmaligen Befahren der Strasse. Daraus lässt sich klar ableiten, dass ein Großteil der Schäden in den Straßen durch den Schwerlastverkehr hervorgerufen wird und PKWs nur einen sehr geringen Teil dazu beitragen.

Es darf nicht weiter sein, dass die Kommune z.B. Investoren eine intakte Strasseninfrastruktur zur Verfügung stellt die diese dann im Rahmen der Realisierung ihrer Projekte weit über Gebühr belasten.
Oftmals wurden die zur Realisierung der Projekte benutzten Straßen überhaupt nicht für derartige Lasten ausgebaut und müssen nach Fertigstellung von Grund auf saniert werden.

Diese Wiederinstandsetzungen geschehen bislang mit kommunalen Steuermitteln unserer Bürger.

Eine monetäre Beteiligung könnte zum Beispiel durch eine Massen- und wegstreckenabhängige Abgabe erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Jürgen Straub
(Fraktionsvorsitzender)