Zu oben genanntem Thema stellen wir folgenden Eilantrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, wie und an Hand welcher Vorgaben die wirtschaftlichen Daten des Erbbaurechtsvertrages ermittelt wurden.Dazu ist auch das Wertgutachten, an Hand dessen der Grundstückswert von 400,-Euro/m² ermittelt wurde, vorzulegen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen mit welcher juristischen Person der Erbbaurechtsvertrag letztendlich abgeschlossen wurde.
Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen ob im Erbbaurechtsvertrag eine „harte Baupflicht“ bzw. eine „einklagbare Baupflicht“ des Investors vorgegeben und verankert ist.
Begründung:
Da die Öffentlichkeit ein starkes Interesse an diesem umstrittenen Projekt hat, bitten wir um eine sehr zügige Beantwortung der Fragen.