Luftqualität – Auffälligkeiten Stickstoffdioxid Messwerte
Zu oben genanntem Thema stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, den Mitgliedern des Gemeinderates alle Stickstoffdioxidmesswerte der Messstation Lederstrasse Ost seit dem 01. März 2018 bis zur Sitzung des Gremiums am 26. Juni 2018 zusammen mit den stündlichen Verkehrszahlen zur Kenntnis zu geben.
- Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert die Auffälligkeiten der Messungen z.B. am 04.03.2018, 25.03.2018, 30.03.2018, 31.03.2018, 06.04.2018, 07.04.2018, 08.04.2018, 09.04.2018, 15.04.2018, 19.04.2018, 20.04.2018, 21.04.2018, 22.04.2018, 24.04.2018, 27.04.2018, 28.04.2018, 29.04.2018, 03.05.2018, 05.05.2018, 06.05.2018, 07.05.2018, 11.05.2018, 12.05.2018, 18.05.2018, 19.05.2018, 20.05.2018, 21.05.2018, 27.05.2018, 31.05.2018, 02.06.2018, 03.06.2018 in öffentlicher Sitzung zu erläutern
- Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert bei den unter Punkt 2. aufgeführten Beispieltagen mit Auffälligkeiten folgendes öffentlich zu erläutern:
a. zu erläutern seit wann diese Messergebnisse vorliegen,
b. ob und welche Erkenntnisse sie darüber bisher erlangt hat,
c. ob und welche Massnahmen ergriffen wurden, falls nein, zu erläutern warum keine Massnahmen ergriffen wurden und nichts geschehen ist,
d. ob über diese Auffälligkeiten der Messergebnisse das Regierungspräsidium informiert wurde, falls nein, weshalb das Regierungspräsidium nicht informiert wurde,
e. Auskunft darüber zu geben, ob Messungen an anderen Stellen vergleichbare Auffälligkeiten zeigen, falls ja, mit diesen sodann so zu verfahren wie beantragt,
f. zu erläutern weshalb der Gemeinderat bisher nicht informiert wurde und
g. künftig halbjährlich ohne weitere Aufforderung dem Gemeinderat über sämtliche Messergebnisse zu Stickstoffdioxid an beiden Messstationen in Reutlingen zu berichten.
Begründung:
Aus hochaktuellem Anlass!
Entgegen aller bisherigen Prognosen zeigen die täglichen Messergebnisse mehr als deutlich, dass trotz Eröffnung des Scheibengipfeltunnel, einem LKW-Durchfahrtsverbot und der weiterhin teils sehr umstrittenen „verkehrslenkenden“ Massnahmen bislang keinerlei reale Chance besteht, den Grenzwert (Jahresmittelwert 40μg/m³) für Stickstoffdioxid in 2018 einzuhalten. Vielmehr zeigen die Messergebnisse starke Auffälligkeiten die seitens der Verwaltung bzw.des Regierungspräsidiums Tübingens einer dringenden Erklärung bedürfen.
Weiterhin stellt sich die drängende Frage wie diese Auffälligkeiten zu begründen, zu bewerten und wie damit umzugehen ist!